Die Suche nach einem Endlager für den hochradioaktiven Atommüll in Deutschland ist in eine entscheidende Phase getreten. Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) hat die potenziell geeigneten Gebiete auf nun weniger als fünf Prozent der gesamten Landesfläche eingegrenzt. Damit ist die gesamte Landesfläche entweder bereits bewertet oder befindet sich derzeit in Bearbeitung. Ziel ist es, bis spätestens 2050 einen Standort für rund 27.000 Kubikmeter Abfälle zu finden, die in über 60 Jahren Atomkraft entstanden sind.
Im Zuge des aktuellen Auswahlprozesses sind mehrere Bundesländer endgültig aus der Suche ausgeschieden. Neben dem Saarland, das bereits 2020 herausgefallen war, und Rheinland-Pfalz, das 2025 ausschied, wurden in diesem Jahr Sachsen, Hamburg, Berlin und Hessen aussortiert. Während Hamburg zunächst nicht in allen Listen aufgeführt war, bestätigte ein Pressesprecher der Behörde nachträglich, dass das Stadtstaat-Gebiet nicht mehr in Betracht gezogen wird. Die finale Entscheidung über den Standort obliegt letztlich dem Bundestag.
Das wissenschaftsbasierte Verfahren priorisiert die geologische Sicherheit, wobei die Anforderungen bei jedem Prüfschritt erhöht werden. Die BGE nutzt sogenannte repräsentative vorläufige Sicherheitsuntersuchungen, die auf existierenden Geodaten basieren, um den sicheren Einschluss der Abfälle zu prüfen. Als potenziell geeignete Gesteinsarten für das unterirdische Lager gelten dabei insbesondere Salz, Ton und Granit. Der angestrebte Standort muss eine Sicherheit für einen Zeitraum von einer Million Jahren gewährleisten.
Die aktuelle Einengung stellt noch keine verbindlichen Ergebnisse dar, da die Definition der konkreten Standortregionen erst für Ende 2027 vorgesehen ist. Zuvor erfolgten im Jahr 2020 erste Berichte, die noch 90 Gebiete auswiesen, was knapp 54 Prozent der Fläche entsprach. Nach einer eingehenden Prüfung durch Wissenschaftler und das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) wird die gesetzgebende Ebene entscheiden, welche Regionen in die zweite Phase des Verfahrens eintreten.



